Amtliche Meldung

Neue Heizungsförderung am 27.02.2024 gestartet

Seit dem 27.02.2024 können Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, einen Antrag auf den neuen Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (KfW 458) im „Kundenportal Meine KfW“ stellen.

Zusätzlich steht Ihnen der zinsgünstige „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (KfW 358, 359) zur Verfügung. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner. Er ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.

Voraussichtlich ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden

Voraussichtlich ab August 2024 sind antragsberechtigt:

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Internetseite Heizungsförderung der KfW.

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